Um gegen die kriegerische Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Türkei zu protestieren, besetzten am 25. Oktober 13 Internationalist*innen erfolgreich das CDU-Wahlkreisbüro am Markt in Chemnitz. Im Verlauf eines simulierten Interviews mit der Kreisvorsitzenden gelangten die Aktivist*innen gewaltfrei und unbewaffnet in das Parteibüro. Drei der Besetzer*innen ketteten sich mit Eisenschlössern irre-versibel an eine Absturzsicherung am Fenster. Aus den Fenstern im zweiten Stock wurde während der ganzen Besetzung mit Passant*innen und der unterstützenden Kundgebung vor dem Haus der CDU-Geschäftsstelle kommuniziert. Während den Verhandlungen mit der Polizei und der anschließenden Räumung verhielten sich alle Besetzer*innen ruhig und friedlich. Durch Angebote, Provokationen und Beleidi-gungen von Einsatzleitung und Beamten ließen sich die Internationalist*innen nicht aus dem Konzept bringen. Trotz aller Zurückhaltung wendete die Polizei bei der Räumung permanent Schmerzgriffe und rohe Gewalt . Nach fast vier Stunden war das CDU-Büro vollständig geräumt.
Mit der gewaltsamen Räumung durch die Polizist*innen begann die staatliche Repression gegen die Besetzungsgruppe. Die weißen Overalls, welche die Akti-vist*innen während der Besetzung trugen und weitere Gegenstände wurden als Beweismittel sichergestellt. Allen Aktivist*innen wurde nach der Räumung ein Platzverweis bis 18:00 Uhr am selben Tag für die gesamte Chemnitzer Innenstadt erteilt. Eine Internationalistin wurde aus inszenierten Gründen für mehrere Stunden in der Hauptwache gefangen gehalten. Die Polizei gab bekannt, sie habe sich dem Platzverweis verweigert. Das entspricht nicht der Realität. Nach der Aktion suchten zwei Internationalist*innen mit Verletzungen an Kopf, Händen und Rippen einen Notfallchirurgen auf und ließen sich ihre Verletzungen attestieren.
Mitte November 2019 erhielten alle Beschuldigten eine Vorladung, um sich im November und Dezember zu unterschiedlichen Tatvorwürfen zu äußern. Den 13 Aktivist*innen, die das CDU-Büro besetzt haben werden beschuldigt, sich strafbar gemacht zu haben gemäß §§240, 123 StGB (Hausfriedensbruch, Nötigung) und §§ 17, 28 SächsVersG (Verbot von Vermummung u. Schutzwaffen bei Versammlun-gen). Eine weitere Person, welche auf der Kundgebung ein Interview gegeben hat, wurde wegen Mittäterschaft angeklagt. Die polizeiliche Vorladung wurde von allen Internationalist*innen ohne Angabe von Gründen nicht wahrgenommen.
Im frühen Januar erhielten die Internationalist*innen eine Zahlungsaufforderung der Polizeidirektion Chemnitz, welche die Zahlung eines höheren zweistelligen Betra-ges pro Person erzwingen sollte, um für die Kosten für den Polizeieinsatz aufzu-kommen. Der Internationalistin, welche unter fadenscheinigen Gründen in die Hauptwache entführt wurde, wurde sogar ein dreistelliger Betrag berechnet – sie solle für ihren Aufenthalt im Polizeiwagen und der Einzelzelle zahlen. Normaler-weise werden die Kosten für Einsätze der Polizist*innen vom Staat beglichen.
Fast alle Betroffenen legten rechtzeitig Widerspruch gegen diese Aufforderung ein und beantragten eine Fristverlängerung für das Begründungsschreiben. Nun haben vermutlich alle Internationalist*innen Zeit bis Ende Juli, um den Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid juristisch begründen zu lassen. Die Begründung wird anschlie-ßend von den Behörden geprüft. Wird dem Widerspruch erfolgreich stattgegeben, wird die Zahlungsaufforderung fallen gelassen. Wird der eingelegte Widerspruch abgelehnt, werden jeder Person Verwaltungskosten in Höhe von mindestens 50€ zusätzlich berechnet.
Weitere Informationen folgen.