Solidaritätsbekundung der Ya Basta Gruppe KMS mit Rojava und der CDU-Besetzung in Chemnitz

Redebeitrag von der Ya Basta Gruppe KMS, verlesen auf der Kundgebung vor dem CDU-Büro anlässlich der Besetzung des CDU-Parteibüros am 25.10.19 in Chemnitz

Liebe Menschen,

wir überbringen solidarische Grüße des Ya Basta Netzes.
Seit dem Aufstand der Zapatistas Mitte der 90er Jahre stehen wir in Kontakt mit der zapatistischen Bewegung und sehen uns als ein erweitertes Sprachrohr für die Compas in Mexiko. Außerdem versuchen wir, die zapatistischen Ideen im hier und jetzt gemäß den Umständen unserer Zeit und unserer Geografie umzusetzen, das heißt eine andere Welt von unten und links aufzubauen.

Wie unsere mexikanischen Compas, also Genoss*innen, sehen wir Parallelen in den Forderungen, Erfahrungen und Organisierungsformen der zapatistischen Be-wegung in Chiapas, sowie der kurdischen Bewegung in Rojava. In beiden Bewe-gungen werden basisdemokratische Konzepte umgesetzt, die auf Frauenbefreiung, Respekt gegenüber der Natur, Freiheit der Völker und der militärischen oder zivilen Selbstverteidigung basieren. Sie widersetzen sich den täglichen Provokationen und Angriffen der Staatspolitiken, der Diskriminierung und Ausbeutung, den paramilitäri-schen Angriffen und Missachtung ihrer Rechte, sowie Diffamierung durch staats-treue Medien. Und – besonders in Chiapas- den heuchlerischen „Entwicklungspro-jekten“ und weiteren kapitalistischen Großkampagnen.

Teirra y Libertad! (Land und Freiheit!)

Die internationale Gemeinschaft schaut weiterhin tatenlos zu, wenn wieder revolu-tionäre Projekte durch Faschismus und Kapital bedroht werden. Dies ist nicht erst seit dem spanischen Bürgerkrieg so und wird auch nicht mit Rojava und Chiapas beendet sein. Die Angst der Staatsregierungen, dass Menschen erkennen könnten, dass sie sich auch abseits von Staat und Nation, nach ihren eigenen Bedürfnissen organisieren können, ist offensichtlich zu groß. Aber auch andere politische Pro-zesse, wie der „Flüchtlingsdeal“ von 2016 oder wirtschaftliche Interessen, wie Waf-fenexporte an die Türkei, an denen die BRD wesentlich mit verdient, spielen eine wichtige Rolle.

Wir fordern:
Stoppt die Illegalisierung der Kurdischen Bewegung! Stoppt die Waffenexporte!
Stoppt den „Flüchtlingsdeal“ mit der Türkei und alle Abschiebungen!
Stellt alle wirtschaftlichen Beziehungen zur Türkei ein!

Da wir uns nicht auf Staaten und ihre Versprechen verlassen
können und wollen, appellieren wir an euch!

Informiert euch und andere darüber, was in Chiapas und Rojava passiert! Geht weiter auf die Straße! Seid ungehorsam und kreativ, denn ohne Druck von unserer Seite aus, werden auch die Staatsregierungen nicht handeln! Nutzt direkte Aktionen um Unternehmen und Firmen spüren zu lassen, was ihr von ihrer Kooperation mit der Türkei haltet! Nehmt das Sanktionieren der Türkei und ihrer Unterstützer*innen in die eigenen Hände!

Doch damit haben wir die grundlegenden Ursachen für all das Leid und die Unge-rechtigkeit noch nicht aus der Welt geräumt. Wir müssen anfangen, die Errungen-schaften der kurdischen und zapatistischen Freiheitsbewegungen in unserer täg-lichen Praxis umzusetzen: Lasst uns die Gesellschaft solidarisch und gemein-schaftlich organisieren und eine wirksame Gegenmacht zu Staat und Kapital aufbauen!

Rojava ist überall! Eine andere Welt ist möglich!
Es lebe der Widerstand gegen Unterdrückung und Krieg!

Ya Basta Gruppe KMS bei Facebook

Message from Rojava’s women movement to Zapatista’s women gathering (Women Defend Rojava, Jan 2020, english/german subtitles)

Was ist die Revolution in Rojava?


Zu allen Abkürzungen und Namen von Organisationen findet ihr eine kurze Beschreibung in der Übersicht zu kurdischen Organisationen und anderen Parteien in Kurdistan oder in der Übersicht zu faschistischen Organisationen in Kurdistan.

Gelebte Utopie? Selbstverwaltung in Rojava – Ein Vortrag von Anja Flach (26.04.2017)

Mehr als zwei Jahre – von 1995 bis 1997 – war Anja Flach als Internationalistin in den Bergen Kurdistans und hat dort das Leben der Guerillaeinheiten der kurdischen Befreiungsbewegung kennen gelernt und geteilt. Mitten in einem Krieg gegen die zweitgrößte Armee der NATO wird sie Augenzeugin und Teilnehmerin des noch immer andauernden Versuchs, ein anderes Leben aufzubauen – ein Leben, das für das unter Jahrhunderten Krieg, Unterdrückung und Verleugnung leidende kurdische Volk ebenso eine menschenwürdige Perspektive bietet wie für die zerstörten Beziehungen zwischen Männern und Frauen und für die einzelnen ProtagonistInnen dieses Kampfes.

#DefendRojava I “Was heute in Rojava stattfindet verstehen wir als Revolution.“ (Civaka Azad, Juni 2018)

Teilung Kurdistans, Revolution in Rojava, Angriffskrieg der Türkei auf Afrin, internationale Beziehungen, Analyse der Reaktionen der europäischen Linken

Ausführliche Informationen folgen in kürze.

BRD und Türkei – eine Langzeitbeziehung


Zu allen Abkürzungen und Namen von Organisationen findet ihr eine kurze Beschreibung in der Übersicht zu kurdischen Organisationen und anderen Parteien in Kurdistan oder in der Übersicht zu faschistischen Organisationen in Kurdistan.


Der kurdisch-türkische Konflikt

Im Jahr 2013 keimte in der Türkei Hoffnung auf Frieden und demokratischen Wandel. Die Verhandlungen zwischen der türkischen Regierung und dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan führten zu einem Waffenstillstand zwischen der türkischen Armee und der PKK. Dieser wurde jedoch 2015 seitens der Regierung aufgekündigt, nachdem die AKP von Präsident Erdogan anfing, im politischen Prozess an Macht zu verlieren und die Gesellschaft demokratische Strukturen nach den Ideen Abdullah Öcalans in den kurdischen Städten errichtete.
Um diesen Prozess umzukehren wurde Abdullah Öcalan unter totale Isolation gestellt und die türkische Armee begann einen brutalen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung, in dem tausende ZivilistInnen ihr Leben verloren und ganze Städte dem Erdboden gleich gemacht wurden.

Die Repressionen Deutschlands zu Gunsten Erdogans

Auch in Deutschland machte sich der türkische Kurswechsel bemerkbar. Durch seinen unmoralischen „Flüchtlingsdeal“, bei dem Erdogan die europäische Angst vor der Einwanderung syrischer Kriegsflüchtlinge nutzte, um seinen Krieg gegen die kurdische Freiheitsbewegung zu finanzieren, machte sich Deutschland erpressbar. Die türkische Politik gewann zunehmend Einfluss auf die deutschen Staatsorgane und die traditionelle Zusammenarbeit in der Unterdrückung kurdischer Freiheitsbestrebungen erreichte ein neues Level. Selbst kulturelle Institutionen, die jahrzehntelang für Vielfalt und Integration in Deutschland sorgten, wurden Opfer dieser Politik. Kurdische Presse, StudentInnen- und Kulturverbände und sogar ein Buch-verlag wurden nach türkischen Vorbild mit Repressionen überzogen. Jegliche Forderungen für die Freiheit von Abdullah Öcalan und sogar sein bloßes Abbild wurden kriminalisiert.

Deutschland – Türkei: Eine Langzeitbeziehung

Diese Zusammenarbeit gipfelte im völkerrechtswidrigen Überfall der türkischen Armee auf die kurdische Region Efrîn im benachbarten Syrien. Neben islamistischen Banden bestehend aus ehemaligen Kämpfern von Al-Qaida und dem IS, wurde die türkische Armee hierbei auch von deutschen Aufklärungsflügen und massiven Waffenlieferungen aus deutscher Produktion unterstützt. Die ganze Welt schaute zu wie hunderttausende Menschen vertrieben, Dörfer und Städte geplündert und Frauen und Mädchen versklavt und vergewaltigt wurden, doch statt Erdogan vor ein Kriegsgericht zu stellen oder zumindest Sanktionen gegen die Türkei zu verhängen, wurde dem mittlerweile alleinigen Herrscher der Türkei noch im gleichen Jahr in Deutschland der rote Teppich ausgerollt und Tee serviert.
Schon wieder ließ die deutsche Regierung sich erpressen und verschloss die Augen deshalb vor der Realität. Denn wie schon vor 140 Jahren der Bau der Bagdadbahn durch deutsche Unternehmen die schwächelnde Wirtschaft des Osmanischen Reiches ankurbelte, soll heute deutsches Geld und Know-How dafür sorgen, dass das innertürkische Schienennetz komplett modernisiert wird. Bei der Vergabe des attraktiven 35 Mrd. Euro schweren Auftrag buhlen derweil deutsche Unternehmen gegen chinesi-sche Industriekonzerne. Um die Wirtschaftsgiganten im eigenen Land gnädig zu stimmen, sollte die Bundesregierung also auf Maßnahmen verzichten, die den launischen Präsidenten in Ankara beim Bau seiner Schienen gen China blicken lassen würden. Diese Rechnung sichert der Türkei freie Fahrt auf dem politischen Spielfeld, doch wurde diese Rechnung ohne die freiheitlichen Kräfte der jeweiligen Länder gemacht.

Erdogans Verzweiflung gegen den Widerstand

Der heldenhafte Hungerstreik der kurdischen HDP-Abgeordneten Leyla Güven und den Tausenden, die mit ihr bereit sind sogar ihr Leben für eine freie und gerechte Gesellschaft zu geben, bewegt schon heute die Massen – in der Türkei und auch in Deutschland. Kein Wunder, denn die Umsetzung der einzigen Forderung Leyla Güvens, nämlich die Aufhebung der menschenrechtsverachtenden Totalisolation von Abdullah Öcalan, würde die Aufnahme des 2015 abgebrochenen Friedensprozesses mit der kurdischen Freiheitsbewegung bedeuten.

Quelle: YXK/ JXK Deutschland

WEITERE INFORMATIONEN:

Civaka Azad: Freunde fürs Leben – die strategische Dimension der deutschtürkischen Partnerschaft in Zeiten des Umbruchs

Der Mittlere Osten befindet sich in einer Phase tiefgreifender Umgestaltung. In diesem Zusammenhang kommt den deutsch-türkischen Beziehungen aus der Sicht beider Länder eine besondere Bedeutung bei der Sicherung ihrer jeweiligen Interessen zu. Die gemeinsame Verfolgung politischer, wirtschaftlicher, militärischer und geostrategischer Interessen fußt auf einer mehrere Jahrhunderte alten Tradition deutsch-türkischer Beziehungen. Beide Länder verbindet eine strategische Partnerschaft. Vor dem Hintergrund der historisch gewachsenen Verschränkung Deutschlands und der Türkei auf politischer, sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und militärischer Ebene erscheinen die Streitigkeiten um inhaftierte Deutsche in der Türkei und Nazi-Beschimpfungen durch türkische Regierungsvertreter als kurzweilige Unannehmlichkeiten. Der strategische Bündnispartner Türkei reagiert auf die Umbrüche in seiner unmittelbaren Nachbarschaft mit der Errichtung eines autokratischen Regimes und einer zunehmenden Verwicklung in die militärischen Konflikte der Region. Dabei sieht sich die Türkei selbst mit zunehmendengesellschaftlichen Widersprüchen und einem Krieg im Südosten des Landes konfrontiert. Für die deutsche Bundesregierung stellen sich in diesem Zusammenhang zwei zentrale Fragen: In wie fern wird Deutschland auch zukünftig in der Lage bleiben eigene Interessen im Mittleren Osten über den Bündnispartner Türkei durchzusetzen? Wie weit ist Deutschland bereit mit einem türkischen Regime zusammen zu arbeiten, das offen diktatorische Züge trägt und zunehmend nationales und internationales Recht missachtet?

Was ist Kurdistan?

Zu allen Abkürzungen und Namen von Organisationen findet ihr eine kurze Beschreibung in der Übersicht zu kurdischen Organisationen und anderen Parteien in Kurdistan oder in der Übersicht zu faschistischen Organisationen in Kurdistan.


1. Geografie, Bevölkerung und Ressourcen

Kurdistan ist ein nicht genau begrenztes Gebiet in Vorderasien, das als historisches Siedlungsgebiet der Kurden betrachtet wird. Die Staaten, über die sich dieses Gebiet erstreckt, vermeiden zumeist die Bezeichnung Kurdistan oder verbieten den Gebrauch des Begriffes sogar. Sein Gebrauch wird hingegen von breiten Schichten der kurdischen Bevölkerung gefördert bzw. gefordert. In Kurdistan leben neben Kurd*innen auch Araber*innen, Perser*innen, Aserbaidschaner*innen, Türk*innen, Turkmen*innen, Armenier*innen, Assyrer/Aramäer*innen und viele weitere ethnische Gruppen.

Kurdistan liegt im Zentrum des Mittleren Ostens und reicht von der Nähe der Mittelmeerküste im Westen bis in den Iran im Osten, von der Grenze zu Armenien im Norden bis zur Höhe Bagdads im Iran. Insgesamt umschließt das kurdische Siedlungsgebiet ca. 550.000 Quadratkilometer (siehe auch beiliegende Karte). Die Schätzungen über die Größe des kurdischen Volkes gehen weit auseinander. Die meisten Angaben bewegen sich im Bereich von 25-30 Millionen Menschen. Diese verteilen sich auf die Kolonialländer Türkei (11,4 Millionen), Irak (3,9), Iran (6,6) und Syrien (0,9). Berücksichtigt man, dass die Zahlen von 1980 stammen, so ist bei einem Bevölkerungswachstum von 4,4% (1993) von einer heutigen Größe des kurdischen Volkes von über 30 Millionen auszugehen. Zusätzlich leben noch ca. 2 Millionen KurdInnen in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und im Exil in Europa. Zahlreiche KurdInnen – nach Schätzungen bis zu 7 Millionen – sind in die türkischen Metropolen geflohen und leben dort als unterste Schicht in den Slums der Großstädte, auch Gecekondu genannt.

In Kurdistan sind viele Rohstoffe zu finden: Erdölvorkomen u.a. in Kerkuk, Mossul und Batman, in den Bergen Eisenerze, Phosphate, Schwefelkies, Kohle u.v.m. Der wichtigste Rohstoff Kurdistans dürfte aber das Wasser sein. Durch Kurdistan fließen Euphrat und Tigris. Wer diese Wasserzuflüsse in dem strategisch wichtigen Gebiet Kurdistan beherrscht, hat ein Druckmittel gegenüber dem Großteil des Nahen und Mittleren Ostens in der Hand.

2. Die Teilung Kurdistans durch den Vertrag von Lausanne

Die heutige Aufteilung Kurdistans ist ein Ergebnis der Auflösung des osmanischen Reiches nach dem ersten Weltkrieg. Während des türkischen Befreiungskrieges unter der Führung von Mustafa Kemal (Atatürk) gegen die Aufteilungspläne der imperialistischen Staaten, insbesondere Englands und Frankreichs, wurde die Existenz von KurdInnen noch anerkannt. Um sie für die Befreiungskriege zu mobilisieren, wurden ihnen verschiedene Rechte versprochen. Dies änderte sich jedoch mit dem Erfolg des Kampfes. Im Vertrag von Lausanne am 24.Juli 1923 wurden die Grenzen für die neue türkische Republik festgelegt. Dabei fielen Teile Kurdistans an den Iran, den Irak (unter britischem Mandat), Syrien (französisches Mandat) und die Türkei. Aufgrund der Vierteilung Kurdistans und des starken Interesses imperialistischer Mächte an der Kolonie Kurdistan wird diese häufig als „internationale Kolonie“ bezeichnet. Faktisch liegt der Status Kurdistans sogar unter dem einer Kolonie. Im allgemeinen wurde die Existenz eines Volkes in diesen anerkannt und hatte diese Kolonie einen – wenn auch geringen – politischen Status. Beides ist in Kurdistan nicht der Fall. Richtiger wäre daher Kurdistan als Binnenkolonie zu bezeichnen.

3. Wirtschaft und Eigentum

Kurdistan ist bis heute ein im wesentlichen landwirtschaftlich geprägtes Land. Dieses Land befindet sich vor allem in dem Eigentum von Großgrundbesitzern.
Genaue Zahlen über die Bodenverteilung in Kurdistan liegen nur über die GAP-Region (Südostanatolien-Projekt (türk. Güneydoğu Anadolu Projesi, das größte regionale „Entwicklungsprojekt“ der Türkei) vor. Über 70% der arbeitenden Bevölkerung verdienen sich ihren Lebensunterhalt mit landwirtschaftlicher Tätigkeit, über 93% aller Bauern besitzen jedoch weniger als 10 Hektar Land. Meist verdingen sich mehrere Mitglieder dieser bäuerlichen Großfamilien als Tagelöhner auf Plantagen oder als Saisonarbeiter. In der GAP-Region verfügen noch heute 7% aller Grundbesitzer über mehr als die Hälfte des zur Verfügung stehende Bodens.

Industrie konnte sich in (Nord-)Kurdistan kaum entwickeln. Die lokalen Großgrundbesitzer ziehen es in der Regel vor, den auf ihrem Land erwirtschafteten Mehrwert in der Türkei zu investieren. Investitionen wurden vor allem vom Staat getätigt. Diese jedoch vor allem in militärische Infrastruktur und stellenweise in den Rohstoffabbau. Der Anteil des Dienstleistungssektors am Gesamteinkommen betrug in der Provinz Hakkari, einer der meist umkämpften Kriegsregionen in der Türkei, Anfang der 90 Jahre 21% (Im Vergleich dazu die Hauptstadt Ankara: 14%). Demgegenüber entfallen nur 7,19% des türkischen Bruttoinlandprodukts auf die 18 kurdischen Provinzen. Die Erdölförderung befindet sich vollständig im Besitz von Shell und einer staatlichen Firma.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es eine Entwicklung der Industrie in Kurdistan nicht gegeben hat und der geschaffene Mehrwert sowie die abgebauten Rohstoffe in die Türkei transferiert werden. Der größte Teil der Bevölkerung muss sich als Landpächter oder Tagelöhner durchschlagen und die Bindungen an die Familie und den Clan bleiben erhalten.


Quelle: Nadir – Zur Geschichte und Politik der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)

Ziviler Ungehorsam ist legitim!

„Freiheit bedeutet Aktion. Freiheit kann nur durch Aktion
erlangt werden. Aktion bringt Bewegung, die unter
den Menschen wiederhallt.“

– Hannah Arendt –

Ziviler Ungehorsam ist eine Form (subversiver) politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen, aus Gewis-sensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt die handelnde Person mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit ihr moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren. Durch den symboli-schen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Mei-nungsbildung genommen werden. Die/Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für ihre/seine Handlungen bestraft zu wer-den. Häufig beansprucht er ein Recht auf Widerstand für sich, das sich jedoch von einem verfassungsgemäß gegebenen Widerstandsrecht unterscheidet. Der Per-son, die zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Me-thoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen.

Bekannte Formen des zivilen Ungehorsams sind zum Beispiel Menschenketten, Sitzblockaden oder Besetzungen von Räumen oder Grundstücken.

Baggerbesetzung im Braukohletagebau Welzow Süd, Ende Gelände 2016

Ziviler Ungehorsam als solcher ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswid-rigkeit noch ein Straftatbestand. Er äußert sich allerdings in Handlungen, die Ge-setze, Verordnungen oder Verfügungen verletzen. Damit ist nicht der zivile Unge-horsam sanktionierbar, sondern jeweils die konkrete Rechtsverletzung, neben anderen beispielsweise Hausfriedensbruch nach §§ 123 f. StGB, Bedrohung nach § 241 StGB und Sachbeschädigung nach §§ 303 ff. StGB. Störungen gerichtlicher Abläufe können gemäß Verfahrensrecht mit Ordnungsstrafen belegt werden.

Ziviler Ungehorsam ist eine legitime und gewaltfreie Form der Selbstverteidigung und gesellschaftlicher Intervention. Eine gut organisierte und erfolgreich durchge-führte Aktion des gemeinsamen zivilen Ungehorsams kann eine hohe Medienwirk-samkeit erreichen und trifft gerade bei jungen Menschen zunehmend auf Interesse, beispielsweise die Wald-Besetzungen in der Lausitz und im Hambacher Forst, oder die Tagebaubesuche von Ende Gelände.

„Der Widerstand wird fruchten, daran glauben wir ununterbrochen. In diesem Sinne rufe ich euch alle auf, Widerstand zu leisten! Lang lebe die Solidarität der Frauen und der Menschen!“
– Leyla Güven –

Warum die CDU besetzen?


Zusammenarbeit der CDU/ CSU mit türkischen Faschisten in Deutschland

Schon in der Zeit der Dritten Reichs in Deutschland gab es enge Verbindungen zwischen türkischen Faschisten und den zu dieser Zeit herrschenden Nationalsozialisten. Aufgrund der vielen Überschneidungen in der Ideologie und dem späteren gemeinsamen Kampf gegen den Kommunismus, kam es zu einer engen Zusammenarbeit.

Nachdem Deutschland den Krieg verloren hatte und kapitulieren musste, wurde innerhalb der deutschen Politik, keine konsequente Auseinandersetzung mit den faschistischen Funktionären in Institutionen des deutschen Staates durchgeführt. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Faschisten aus der Türkei und Funktionären der konservativen Partei CDU/ CSU weiterging. Als Durchbruch für die Etablierung der „Grauen Wölfe“ in Deutschland kann das Jahr 1978 begriffen werden. Zwar blitzte der türkische Faschistenführer Türkeş beim damaligen Fraktionschef von CDU/CSU, Helmut Kohl, ab. Der zuständige Leiter der Abteilung für ausländische Beziehungen der CDU, Wegener, habe am Telefon erklärt, „dass Herr Dr. Kohl grundsätzlich ein Gespräch mit Herrn Türkeş ablehne“, beschwerte sich der über gute Kontakte zur CSU verfügende Istanbuler Unternehmer Murat Bayrak als Türkeş Kontaktmann in einem Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß.

Am 28. April 1978 gewährte Strauß in München Türkes, dem Vizevorsitzenden der MHP¹Gün Sazak und Murat Bayrak die gewünschte Audienz. Es sei ein sehr herzliches Gespräch gewesen, berichtete Bayrak später. Übereinstimmung habe in der Beurteilung des Weltkommunismus als Gefahr für den freien Westen bestanden. „Strauß sagte dem Vernehmen nach den MHP-Politikern zu, dass in Zukunft für die MHP und die ‘Grauen Wölfe’ ein günstiges psychologisches Klima in der Bundesrepublik geschaffen werden müsse, damit die MHP hier in einem besseren Licht erscheine. Bayern soll der Anfang sein“, berichtete die Gewerkschaftszeitung „metall“ später.

Besonders nach dem Militärputsch 1980 in der Türkei wurde die Zusammenarbeit intensiviert und viele faschistische Mörder und Funktionäre aus der Türkei fanden Unterschlupf in Deutschland und den hier gebildeten Strukturen, wie der Türk Federasyon².
Die Mitgliederanzahl steigt in diesen Jahren sehr stark an, da viele Graue Wölfe aus der Türkei fliehen müsste, da ihn dort oftmals Strafverfolgung wegen u.a. Mord droht.

Bekannt geworden ist der Mord an Celalettin Kesim in Berlin Kreuzberg. Dieser wurde am 5.Januar 1980 von den Grauen Wölfen und Islamisten, welche aus der nahen Mevalana Moschee kamen, überfallen und ermordeten. Celattin Kesim war Kommunist, Gewerkschaftler und Sekretär des „Berliner Türkenzentrums“, die an diesem Tag Flugblätter am Kottbuser Tor verteilten. Kesims Genossen sahen hinter diesen geplanten Mord den türkischen Geheimdienst.

Die MHP pflegte nicht nur gute Kontakte zu CDU/CSU sondern hatte in den 1970er und 80er Jahren gute Beziehungen zur NPD. Diese Kontakte gingen aber nach den tödlichen Brandanschlägen von Neonazis auf türkeistämmige MigrantInnen in Solingen, Mölln und anderen deutschen Städten zu Beginn der 1990er Jahre in die Brüche.
Stattdessen rief Türkeş seine Anhänger bei der Jahresversammlung der „Türkischen Föderation“ 1995 zur aktiven Politik in CDU und CSU auf. Dort, aber auch bei anderen Parteien, gelangten „Graue Wölfe“ seitdem in örtliche oder regionale Vorstände sowie in Ausländerbeiräte und Kommunalparlamente.

Während die kurdische PKK verboten ist und türkische Kommunisten sich von deutschen Gerichten mit Terrorklagen konfrontiert sehen, können die „Grauen Wölfe“ bis heute in der Bundesrepublik weitgehend ungestört agieren. Mit Rückendeckung der türkischen Konsulate können sie Hetze und Drohungen gegen vermeintliche Feinde des Türkentums wie Kurden, Aleviten, Armenier, Juden, Linke und Homosexuelle verbreiten und als verlängerter Arm der türkischen Regierung Oppositionelle im Exil einschüchtern.

Dabei profitieren die türkischen Faschisten bis zum heutigen Tage von dem günstigen psychologischen Klima, das der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß seinem türkischen Gesinnungsfreund, dem Hitler-Verehrer Alparslan Türkeş, 1978 angesichts der gemeinsam ausgemachten linken Gefahr zugesagt hatte.

Quelle:

https://www.antifainfoblatt.de/artikel/wie-die-%E2%80%9Egrauen-w%C3%B6lfe%E2%80%9C-nach-deutschland-kamen-0

genehmigte Rüstungsexporte der Bundesregierung

Nach dem 2. Weltkrieg hat die deutsch-türkische Partnerschaft einen neuen Rahmen erhalten. Beide Länder wurden NATO-Mitglieder, was zugleich die Fortsetzung und Intensivierung militärischer Zusammenarbeit bedeutete. Die BRD leistet im Rahmen bilateraler Abkommen einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung des türkischen Militärs und dem Aufbau der Sicherheitsorgane und militärischer Institutionen in der Türkei.

Zudem wurde die Türkei zu einem bedeutenden Absatzmarkt der deutschen Rüstungsindustrie. Zahlreiche Firmen wie Rheinmetall, Heckler & Koch, Mercedes und viele weitere exportieren Rüstungsgüter in die Türkei, abgesichert durch die deutsche Exportwirt- schaftsförderung (sog. Hermes-Bürgschaft). Um die strengen Exportrichtlinien für die militärischen Güter zu umgehen, verkauft Deutschland mitlerweile auch entsprechen des Know-How in die Türkei. Die kriegstrei- berische Politik der Türkei in der Region bedeutet für die deutschen Unternehmen eine Wertsteigerung ihrer Produkte auf internationalem Markt, da sie unter realen Kriegsbedingungen getestet werden können.

So waren es deutsche Leopard-II-Parzer, die in Afrin gerollt sind. Die BRD war somit damals und blebt auch heute im Angriffikrieg auf weitere Gebicte Nordayriens, durch wirtschaftliche Rickendeckung und umfassende Bewaff nung der Türkei, eine direkte Kriegspartei.

Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung

Die Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung hat die Justiz in der BRD mitgeprägt. Vom „Düsseldorfer Prozess“ und dem „Kurden-Käfig“ 1988 über das PKK Betätigungsverbot 1993 bis hin zu den „Terrorismus-Paragraphen“ §§ 129a und 129b des Strafgesetzbuchs.

Die Kurdische Befreiungsbewegung gehört zu den größten und aktivsten Bewegungen der revolutionären Linken auch in Deutschland. Gleichzeitig ist sie von staatlicher Repression betroffen, wie kaum eine andere politische Bewegung. Grundlage der permanenten und umfassenden Kriminalisierung ihrer Aktivist*innen und Strukturen ist das 1993 in der BRD erlassene Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). 1993 wurde die PKK von den damaligen Bundesinninenmister der CDU Manfred Kanther verboten. Es lieferte die Legitimation für viele ungezählte Jahre Gefängnis für kurdische Aktivist*innen in Deutschland, meist auf Grundlage des §129b („Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“). Razzien, Anquatschversuche durch Geheimdienste und politische Polizei, Vorladungen und andere Schikanen wegen vermeintlichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz prägen den Alltag der kurdischen Bewegung bis heute.
Zuletzt erließ Bundesinnenminister Horst Seehofer im Februar 2019 gar ein Verbot gegen den kurdischen Buchverlag Mezopotamien und den Musikvertrieb MIR.

Das sogenannte Symbolverbot spielt dabei eine essentielle Rolle. Längst sind nicht mehr nur die Fahnen und Symbole verbotener Organisationen, wie der PKK betroffen, sondern auch das Bildnis Abdullah Öcalans oder immer wieder auch die Fahnen der syrisch-kurdischen PYD, YPG und YPJ. Selbst Lieder oder Sprechchöre geraten ins Visier der Staatsschutzorgane.
Damit hält komplette Willkür Einzug in die Kriminalisierung. Wer legalen kurdischen Organisationen Räume zur Verfügung stellt, wird wegen Unterstützung der PKK verfolgt. Wer seine Solidarität mit dem Kampf der kurdischen Bewegung gegen den „Islamischen Staat“ und für ein freies Rojava zum Ausdruck bringt, muss mit Hausdurchsuchungen und Strafverfahren rechnen.

Im März 2017 hat der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Rundschreiben an die Landesinnenministerien und Sicherheitsbehörden die Ausweitung der Verbote von Symbolen kurdischer Organisationen angekündigt. Hierunter fallen seither auch Kennzeichen der syrisch-kurdischen Partei PYD sowie der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ, die seither allesamt der PKK zugeordnet wurden und unter das im November 1993 erlassene Betätigungsverbot der PKK fallen. Das Bundesinnenministerium rechtfertigte die Erweiterung der Kennzeichenverbote damit, dass sich die PKK ihrer bedienen würde, da die „eigenen“ Symbole nicht erlaubt sind.

Auf Nachfrage der Linksfraktion im Bundestag relativierte das Ministerium seine Einschätzung vom März 2017 dahingehend, dass das Zeigen der Symbole von PYD, YPG/YPJ u.a. erlaubt sei, sofern bei Veranstaltungen oder Demonstrationen kein PKK-Bezug feststellbar sei. Schließlich sind diese Organisationen selbst in Deutschland nicht verboten.
Das hindert allerdings Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften nicht, solche Bezüge zu konstruieren, was zur Folge hat, dass Veranstaltungen verboten oder behindert werden bzw. massenhaft Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet und Menschen zu Geldstrafen verurteilt werden. Selbst das Posten in Facebook oder Teilen von Beiträgen mit den inkriminierten Symbolen im Internet werden geahndet.

Da die Kriminalisierung und strafrechtliche Verfolgung von Kurd*innen seit den Rundschreiben des Bundesinnenministeriums insbesondere in Bayern explosionsartig gestiegen ist und längst auch Menschen trifft, die sich mit Kurdistan solidarisieren.
All die Verbote der letzten Jahrzehnte waren Zugestädnisse der Bundesregierung gegennüber den faschischtischen Regimes aus Ankara. Bestes Beispiel dafür, ist die der sogennate Flüchtlingsdeal mit Erdogan mit dem nicht nur der Krieg gegen Rojava mitfinanzierte wurde, sondern darüber hinaus auch Angriffe auf die kurdische Freiheitsbewegung in Deutschland zu nahmen.

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1 Die Milliyetçi Hareket Partisi (Kurzbezeichnung: MHP; türkisch für „Partei der Nationalistischen Bewegung“) ist eine nationalistische Partei in der Türkei. Die MHP gilt als politischer Arm der „Idealisten“ oder „Grauen Wölfe“ des Parteigründers Alparslan Türkeş.
Seit 2018 ist die Partei der Nationalistischen Bewegung im Wahlbündnis „Volksallianz“ mit der regierenden faschistischen AKP. Mit der MHP stellt die AKP unter Erdoğan die Mehrheit im nationalen Parlament.

2 Türk Federasyon
Die von der MHP gegründete Avrupa Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyon (ADÜTDF – Föderationder Türkisch – demokratisch Idealistenvereine in Europa. Diese kann als Hauptverband der Grauen Wölfe in Europa bezeichnet wetrden und setzt aus 200 Kultur-, Sport und Jugendvereine, sowie Moscheengemeinden zusammen

Repression #1

Um gegen die kriegerische Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Türkei zu protestieren, besetzten am 25. Oktober 13 Internationalist*innen erfolgreich das CDU-Wahlkreisbüro am Markt in Chemnitz. Im Verlauf eines simulierten Interviews mit der Kreisvorsitzenden gelangten die Aktivist*innen gewaltfrei und unbewaffnet in das Parteibüro. Drei der Besetzer*innen ketteten sich mit Eisenschlössern irre-versibel an eine Absturzsicherung am Fenster. Aus den Fenstern im zweiten Stock wurde während der ganzen Besetzung mit Passant*innen und der unterstützenden Kundgebung vor dem Haus der CDU-Geschäftsstelle kommuniziert. Während den Verhandlungen mit der Polizei und der anschließenden Räumung verhielten sich alle Besetzer*innen ruhig und friedlich. Durch Angebote, Provokationen und Beleidi-gungen von Einsatzleitung und Beamten ließen sich die Internationalist*innen nicht aus dem Konzept bringen. Trotz aller Zurückhaltung wendete die Polizei bei der Räumung permanent Schmerzgriffe und rohe Gewalt . Nach fast vier Stunden war das CDU-Büro vollständig geräumt.

Mit der gewaltsamen Räumung durch die Polizist*innen begann die staatliche Repression gegen die Besetzungsgruppe. Die weißen Overalls, welche die Akti-vist*innen während der Besetzung trugen und weitere Gegenstände wurden als Beweismittel sichergestellt. Allen Aktivist*innen wurde nach der Räumung ein Platzverweis bis 18:00 Uhr am selben Tag für die gesamte Chemnitzer Innenstadt erteilt. Eine Internationalistin wurde aus inszenierten Gründen für mehrere Stunden in der Hauptwache gefangen gehalten. Die Polizei gab bekannt, sie habe sich dem Platzverweis verweigert. Das entspricht nicht der Realität. Nach der Aktion suchten zwei Internationalist*innen mit Verletzungen an Kopf, Händen und Rippen einen Notfallchirurgen auf und ließen sich ihre Verletzungen attestieren.

Eine Internationalistin wird von vier Polizist*innen in den Polizeiwagen getragen.

Mitte November 2019 erhielten alle Beschuldigten eine Vorladung, um sich im November und Dezember zu unterschiedlichen Tatvorwürfen zu äußern. Den 13 Aktivist*innen, die das CDU-Büro besetzt haben werden beschuldigt, sich strafbar gemacht zu haben gemäß §§240, 123 StGB (Hausfriedensbruch, Nötigung) und §§ 17, 28 SächsVersG (Verbot von Vermummung u. Schutzwaffen bei Versammlun-gen). Eine weitere Person, welche auf der Kundgebung ein Interview gegeben hat, wurde wegen Mittäterschaft angeklagt. Die polizeiliche Vorladung wurde von allen Internationalist*innen ohne Angabe von Gründen nicht wahrgenommen.

Im frühen Januar erhielten die Internationalist*innen eine Zahlungsaufforderung der Polizeidirektion Chemnitz, welche die Zahlung eines höheren zweistelligen Betra-ges pro Person erzwingen sollte, um für die Kosten für den Polizeieinsatz aufzu-kommen. Der Internationalistin, welche unter fadenscheinigen Gründen in die Hauptwache entführt wurde, wurde sogar ein dreistelliger Betrag berechnet – sie solle für ihren Aufenthalt im Polizeiwagen und der Einzelzelle zahlen. Normaler-weise werden die Kosten für Einsätze der Polizist*innen vom Staat beglichen.

Fast alle Betroffenen legten rechtzeitig Widerspruch gegen diese Aufforderung ein und beantragten eine Fristverlängerung für das Begründungsschreiben. Nun haben vermutlich alle Internationalist*innen Zeit bis Ende Juli, um den Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid juristisch begründen zu lassen. Die Begründung wird anschlie-ßend von den Behörden geprüft. Wird dem Widerspruch erfolgreich stattgegeben, wird die Zahlungsaufforderung fallen gelassen. Wird der eingelegte Widerspruch abgelehnt, werden jeder Person Verwaltungskosten in Höhe von mindestens 50€ zusätzlich berechnet.

Weitere Informationen folgen.

Flyer

Dieser Flyer kann beliebig vervielfältigt und kostenfrei verteilt werden.

Hinweis: Es befinden sich Flyer im Umlauf, in deren Text ein inhaltlicher Fehler gemacht wurde. Im letzten Absatz stand anstelle der „Initiative CDU BESETZEN? UNBEZAHLBAR!“ zuvor „Rote Hilfe Südwestsachsen“. Diese Formulierung ist aufgrund misslungener Kommunikation zu stande gekommen und wurde nicht von der Roten Hilfe Südwestsachsen autorisiert. Wir bitten um Nachsicht.